Die Prüfung findet bei jedem Wetter statt, ausgenommen wenn die Sturmwarnleuchten «orangefarbiges Blinklicht pro Minute 90-mal aufleuchtet» und somit ein unmittelbarer Sturm bevorsteht. Während der Zeit vom 1. Januar bis am 15. März werden vom Strassenverkehrsamt «Schifffahrt» keine praktischen Prüfungen abgenommen.
Für die praktische Prüfung wird eine Stunde, inkl. Beurteilungsgespräch reserviert. Der Schiffsexperte prüft die Mindestanforderungen gemäss RL 120 «Abnahme von praktischen Schiffsführerprüfungen». Der Führerausweis wird erteilt, wenn der Bewerber die Verkehrsregeln kennt und Schiffe der Kategorie, für die der Ausweis gilt, sicher zu führen versteht.
Bitte bringen Sie zur praktischen Prüfung zur «Identifikation» eine gültige ID oder Ihren Reisepass mit. Nach bestandener Führerprüfung wird Ihnen der Schiffsführerausweis per Post zugestellt. Eine allfällige Wiederholung der Prüfung kann frühestens nach Ablauf eines Monats stattfinden.